Beste Online-Casinos mit Schweizer Lizenz

Aktuell für Oktober 2026
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Die Schweizer Geldspielgesetzgebung, Bewilligungen und wichtige Auswahlkriterien verständlich erklärt.

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Ja, Online-Casinos können in der Schweiz legal betrieben werden. Entscheidend ist jedoch nicht, dass eine Website erreichbar ist oder Echtgeldspiele anbietet. Massgeblich sind die Schweizer Geldspielgesetzgebung und eine entsprechende Bewilligung. Fehlt diese Grundlage, ist das Angebot in der Schweiz nicht zulässig.

Seit dem 1. Januar 2019 sind Geldspiele in der Schweiz gesetzlich geregelt. Das betrifft Spiele, bei denen gegen einen geldwerten Einsatz ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht. Darunter fallen auch Casinospiele im Internet. Die Durchführung solcher Spiele ist bewilligungs- oder konzessionspflichtig. Ein Betreiber kann also nicht allein aufgrund seines Firmensitzes, seiner technischen Plattform oder einer ausländischen Genehmigung legal tätig werden.

Was gilt als Online-Geldspiel?

Das Geldspielgesetz knüpft nicht an die Bezeichnung eines Angebots an, sondern an seine Funktionsweise. Wird Geld oder ein anderer vermögenswerter Einsatz verlangt und besteht die Aussicht auf einen Geldgewinn oder einen vergleichbaren Vorteil, fällt das Spiel grundsätzlich in den geregelten Bereich. Für Online-Casinos sind dabei insbesondere digitale Spielbankenspiele relevant.

Die Altersgrenze liegt bei 18 Jahren. Sie gilt für Casinospiele und Online-Spiele. Ein Angebot, das sich an Minderjährige richtet oder ihnen den Zugang ermöglicht, steht deshalb bereits im Widerspruch zu den grundlegenden gesetzlichen Anforderungen. Die Altersgrenze ist keine freiwillige Schutzmassnahme des einzelnen Betreibers, sondern Teil des verbindlichen Rahmens.

Diese Übersicht hilft Ihnen dabei, Online-Casinos mit Schweizer Lizenz für das Jahr 2026 anhand ihrer offiziellen ESBK-Konzession einzuordnen. So sehen Sie auf einen Blick, welchem Schweizer landbasierten Casino die jeweilige Online-Konzession oder Konzessionserweiterung zugeordnet ist.

1. CasiNeo.ch

Lizenz: ESBK — Online-Konzession Nr. 2023-B-10-E, Casinò Locarno CasiNeo.ch verfügt über eine ESBK-Online-Konzession mit der Nummer 2023-B-10-E, die dem Casinò Locarno zugeordnet ist. Damit ist der Anbieter in dieser Übersicht klar einer Schweizer Konzession zugeordnet.

2. Admiral.ch

Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casinò Mendrisio Admiral.ch ist mit einer ESBK-Konzessionserweiterung des Casinò Mendrisio verbunden. Der Anbieter ist damit einem Schweizer Casino-Standort zugeordnet.

3. Jackpots.ch

Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Grand Casino Baden Jackpots.ch verfügt über eine ESBK-Konzessionserweiterung des Grand Casino Baden. Diese Zuordnung macht den Anbieter für die Übersicht Schweizer lizenzierter Online-Casinos relevant.

4. Pasino.ch

Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Nr. 2023-B-14-E, Casino du Lac Meyrin Pasino.ch ist durch eine ESBK-Konzessionserweiterung mit der Nummer 2023-B-14-E des Casino du Lac Meyrin abgedeckt. Der Anbieter ist damit einer konkret bezeichneten Schweizer Konzession zugeordnet.

5. StarVegas.ch

Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casino Interlaken StarVegas.ch verfügt über eine ESBK-Konzessionserweiterung des Casino Interlaken. Damit weist der Anbieter eine Zuordnung zu einem Schweizer Casino mit entsprechender Konzession auf.

6. 7Melons.ch

Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Grand Casino Bern 7Melons.ch ist mit einer ESBK-Konzessionserweiterung des Grand Casino Bern verbunden. Der Anbieter gehört damit in die Übersicht der nach Schweizer Casino-Konzessionen eingeordneten Online-Angebote.

7. SwissCasinos.ch

Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casino Zürichsee AG (Pfäffikon) SwissCasinos.ch verfügt über eine ESBK-Konzessionserweiterung der Casino Zürichsee AG in Pfäffikon. Diese offizielle Zuordnung bildet die Grundlage für die Aufnahme in die Übersicht.

8. MyCasino.ch

Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Grand Casino Luzern MyCasino.ch ist durch eine ESBK-Konzessionserweiterung des Grand Casino Luzern gekennzeichnet. Damit besteht eine eindeutige Verbindung zu einer Schweizer Casino-Konzession.

9. Casino777.ch

Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casino Davos Casino777.ch verfügt über eine ESBK-Konzessionserweiterung des Casino Davos. Der Anbieter ist dadurch einem Schweizer Casino-Standort mit entsprechender Konzession zugeordnet.

10. Swiss4Win.ch

Lizenz: ESBK — Konzessionserweiterung Casinò Lugano Swiss4Win.ch ist mit einer ESBK-Konzessionserweiterung des Casinò Lugano verbunden. Diese Konzessionszuordnung ist das zentrale Merkmal des Anbieters in dieser Übersicht.

Wer darf Online-Casinospiele anbieten?

In der Schweiz dürfen Online-Spielbankenspiele nur von konzessionierten Schweizer Spielbanken angeboten werden. Die Erlaubnis für den stationären Betrieb und der Online-Betrieb sind dabei nicht dasselbe. Nur ein Betreiber mit einer Konzession für eine stationäre Schweizer Spielbank kann überhaupt eine Konzessionserweiterung für den Online-Betrieb beantragen.

Das erklärt, warum eine ausländische Glücksspielgenehmigung für ein Schweizer Publikum nicht ausreicht. Eine Lizenz aus einem anderen Staat kann nach dessen nationalem Recht gültig sein. Sie ersetzt aber keine Bewilligung nach Schweizer Recht. Für die Frage, ob ein Online-Casino in der Schweiz legal ist, zählt die Schweizer Konzessionsstruktur.

Der Bundesrat vergibt die Spielbankenkonzession und legt die Anzahl der Konzessionen fest. Für die Aufsicht über das Schweizer Casinowesen ist die Eidgenössische Spielbankenkommission, kurz ESBK, zuständig. Sie prüft unter anderem, ob die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Konzession ist damit kein Werbesiegel, sondern die Grundlage dafür, dass ein Betreiber Online-Spielbankenspiele in der Schweiz anbieten darf.

Sind ausländische Online-Casinos erlaubt?

Ausländische Angebote ohne Schweizer Bewilligung sind in der Schweiz nicht erlaubt. Das gilt auch dann, wenn die Website deutschsprachig ist, Zahlungen aus der Schweiz technisch akzeptiert oder sich ausdrücklich an Schweizer Nutzerinnen und Nutzer richtet. Ebenso genügt es nicht, wenn ein Anbieter seine Herkunft nicht klar erkennen lässt.

Die ESBK führt Sperrlisten gegen nicht bewilligte Online-Angebote und kann den Zugang zu diesen Angeboten blockieren. Dadurch wird die Rechtslage technisch umgesetzt. Die Sperre ist nicht der Grund, weshalb ein ausländisches Casino unzulässig ist; sie ist eine mögliche Folge davon, dass das Angebot keine erforderliche Schweizer Bewilligung besitzt.

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Damit entsteht ein wichtiger Unterschied zwischen technischer Erreichbarkeit und rechtlicher Zulässigkeit. Eine Internetseite kann zeitweise geöffnet werden, ohne dass daraus ein legaler Anspruch auf das Angebot folgt. Umgekehrt bedeutet eine blockierte Seite nicht, dass nur die Zahlungsabwicklung problematisch wäre. Im Mittelpunkt steht die fehlende Schweizer Grundlage.

Echtgeldspiel, Auszahlung und Werbung

Echtgeldspiel ist in der Schweiz nicht pauschal verboten. Legal ist es nur innerhalb des bewilligten und konzessionierten Rahmens. Ein Online-Casino darf daher nicht einfach mit Echtgeldangeboten starten und die rechtliche Prüfung nachholen. Die Konzession beziehungsweise die erforderliche Erweiterung muss vor dem Betrieb vorliegen.

Das gilt auch für Werbeaussagen und Auszahlungsversprechen. Ein Angebot kann eine Auszahlung in Aussicht stellen und trotzdem unzulässig sein, wenn ihm die Schweizer Bewilligung fehlt. Die Aussicht auf eine spätere Auszahlung macht ein ausländisches Online-Casino nicht zu einem legalen Schweizer Anbieter. Entscheidend bleibt die rechtliche Zulässigkeit des gesamten Angebots.

Auch ein Online-Casino ohne Einzahlung ist nicht automatisch erlaubt. Ob ein Startguthaben, Freispiele oder ein anderes kostenlos wirkendes Angebot verwendet wird, ändert nichts daran, dass der Betreiber bei regulierten Online-Geldspielen den gesetzlichen Rahmen einhalten muss. „Ohne Einzahlung“ beschreibt eine Werbeform, keine eigene Erlaubniskategorie.

Ab wann ist ein Online-Casino in der Schweiz legal?

Ein Online-Casino ist nicht schon dann legal, wenn es eine Internetseite veröffentlicht oder Schweizer Franken als Währung anbietet. Legalität setzt voraus, dass ein konzessionierter Schweizer Betreiber die erforderliche Konzessionserweiterung für den Online-Betrieb besitzt und das Angebot innerhalb dieses Rahmens führt.

Für die zeitliche Einordnung gilt: Die gesetzliche Regelung der Geldspiele besteht seit dem 1. Januar 2019. Seitdem werden Online-Geldspiele nicht mehr als rechtsfreier Bereich behandelt. Das Jahr 2026 ändert an diesem Grundprinzip nichts. Ein neues Angebot erhält durch seine Neuheit keine Sonderstellung.

Richtig
  • Prüfung der Schweizer Konzessionsnummer im Footer.
  • Abgleich des Betreibers mit der amtlichen ESBK-Liste.
  • Sicherstellung der Übereinstimmung von Marke und Betreiber.
Falsch
  • Verlassen auf Werbeversprechen oder Markennamen.
  • Annahme der Legalität allein durch eine deutschsprachige Website.
  • Vertrauen auf ausländische Lizenzen ohne Schweizer Bewilligung.

Aus meiner Sicht liegt hier der häufigste Denkfehler: Eine professionelle Oberfläche wird mit einer rechtlichen Zulassung verwechselt. Hinter der Oberfläche entscheidet jedoch die Bewilligung.

Nicht die Website. Die Konzession.

Die Grundfrage „Ist Online-Casino legal in der Schweiz?“ lässt sich deshalb klar beantworten: Ja, aber nur unter Schweizer Aufsicht und innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Konzessionsstruktur. Für Spielerinnen und Spieler bedeutet das, dass weder ein ausländischer Lizenzhinweis noch ein Echtgeld- oder Bonusangebot den fehlenden Schweizer Rechtsstatus ersetzt. Die Legalität beginnt bei der Schweizer Bewilligung, nicht bei der Registrierung auf einer Website.

Ein Online-Casino ist in der Schweiz dann rechtlich eingeordnet, wenn hinter dem Angebot eine Schweizer Spielbank mit entsprechender Konzession steht und der Betreiber in der amtlichen Aufstellung der Eidgenössischen Spielbankenkommission (ESBK) geführt wird. Entscheidend ist also nicht das Design der Website, die Auswahl an Spielen oder ein bekannt klingender Markenname. Maßgeblich ist die behördlich nachvollziehbare Grundlage.

Die ESBK ist die zentrale Aufsichtsbehörde für das Schweizer Casinowesen. Sie überwacht die Schweizer Spielbanken, prüft Konzessionsgesuche und ist für die Lizenzierung von Online-Casinos zuständig. Ein Angebot, das lediglich auf eine ausländische Genehmigung verweist, erfüllt dieses Kriterium nicht. Eine ausländische Lizenz kann eine Information über den Sitz oder die Regulierung des Betreibers sein; sie ersetzt jedoch keine Schweizer Bewilligung.

Die amtliche Aufstellung ist der entscheidende Abgleich

Für die praktische Prüfung zählt der Eintrag des Betreibers in der öffentlich einsehbaren amtlichen Aufstellung der ESBK. Dort werden autorisierte Casino-Betreiber geführt. Der Abgleich sollte mit dem Unternehmen erfolgen, das im Impressum oder in den rechtlichen Angaben der Website als Betreiber genannt wird. Der Markenname allein reicht nicht immer aus, weil eine Plattform unter einer anderen Unternehmensbezeichnung betrieben werden kann.

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Aus meiner Arbeit mit Casinoangeboten ist genau dieser Punkt vertraut: Auf der Startseite steht häufig die Marke im Vordergrund, während die rechtlich relevante Gesellschaft erst im Footer oder in den Nutzungsbedingungen erscheint. Für die Einordnung muss deshalb die Betreiberangabe mit der amtlichen Liste übereinstimmen. Passt die Bezeichnung nicht, bleibt die rechtliche Zuordnung ungeklärt.

Marke ist nicht Betreiber.

Auch die Konzessionsnummer eines lizenzierten Online-Glücksspielportals befindet sich normalerweise im Fußbereich der Website. Diese Angabe ist ein nützlicher erster Prüfpunkt, aber noch kein Ersatz für den Abgleich mit der ESBK-Aufstellung. Eine Nummer wirkt offiziell; belastbar wird sie erst, wenn sie zum genannten Betreiber und zum Schweizer Aufsichtsrahmen passt.

Wer eine Schweizer Konzession erhalten kann

Die Spielbankenkonzession wird vom Bundesrat vergeben. Er legt außerdem die Anzahl der Konzessionen fest. Die ESBK prüft die eingereichten Konzessionsgesuche und übernimmt die laufende Aufsicht über die konzessionierten Spielbanken. Damit sind die Zuständigkeiten getrennt: Der Bundesrat entscheidet über die Konzession, die ESBK kontrolliert die Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen.

Für die Einordnung eines Online-Casinos bedeutet das: Ein Betreiber kann sich nicht allein durch eine eigene Erklärung als „offiziell“ oder „schweizerisch lizenziert“ darstellen. Hinter dem Onlineangebot muss eine nachvollziehbare Konzessionsstruktur stehen, die sich über die zuständigen Stellen überprüfen lässt. Wer nur mit allgemeiner Regulierung, einem internationalen Zertifikat oder einer Lizenz aus einem anderen Staat wirbt, liefert damit noch keinen Nachweis für eine Schweizer Zulassung.

Welche Kontrolle hinter dem Eintrag steht

Die amtliche Aufnahme ist nicht bloß eine Registrierung ohne weitere Bedeutung. Die ESBK genehmigt jedes einzelne Online-Spiel und überwacht außerdem Software, Finanztransaktionen und Spielerschutzmaßnahmen. Dadurch bezieht sich die Aufsicht nicht nur auf die Existenz des Betreibers, sondern auch auf wesentliche Abläufe des Onlinebetriebs.

Die ESBK überwacht nicht nur die Existenz des Betreibers, sondern auch Software, Finanztransaktionen und Spielerschutzmassnahmen.

Gerade deshalb sollte die Frage „Welches Online-Casino ist in der Schweiz legal?“ nicht über Werbeversprechen beantwortet werden. Ein Bonus, eine auffällige Zahlungsoption oder eine große Spielauswahl sagt nichts über die Schweizer Zulassung aus. Auch die Bezeichnung „Schweizer Casino“ kann werblich verwendet werden, ohne den entscheidenden Nachweis zu ersetzen.

Bei Zahlungsdiensten wie Klarna gilt derselbe Grundsatz. Ein Casino wird nicht dadurch zu einem Schweizer Angebot, dass eine bestimmte Zahlungsart angezeigt wird. Die Zahlungsabwicklung ist vielmehr Teil der Abläufe, die im Rahmen der behördlichen Aufsicht kontrolliert werden. Für die rechtliche Einordnung bleibt die Konzession des Betreibers ausschlaggebend.

Woran sich ein legales Angebot sachlich einordnen lässt

Für die praktische Einordnung ergeben sich damit drei zusammengehörige Prüfpunkte:

Fehlt der Eintrag oder bleibt unklar, welche Gesellschaft hinter dem Angebot steht, ist eine positive Einordnung nicht belastbar. Das gilt auch dann, wenn die Website professionell gestaltet ist oder sich als „seriös“, „sicher“ oder „offiziell“ bezeichnet. Solche Begriffe beschreiben zunächst nur die Werbung. Die behördliche Aufsicht muss nachprüfbar sein.

Ausländische Anbieter ohne Schweizer Lizenz gehören daher nicht in die Kategorie der legalen Schweizer Online-Casinos. Die ESBK kann den Zugang zu nicht bewilligten Online-Geldspielen ausländischer oder ihre Herkunft verschleiernder Anbieter sperren. Für die Marktzuordnung ist somit nicht entscheidend, von wo aus eine Website technisch erreichbar ist, sondern ob ihr Betreiber im Schweizer Konzessions- und Aufsichtssystem erscheint.

Das ist die belastbare Abgrenzung: Schweizer Konzession, zuständige Aufsicht und amtlicher Eintrag. Fehlt eines dieser Kernelemente, sollte das Angebot nicht als Online-Casino mit offizieller Schweizer Lizenz bezeichnet werden.

Online-Casinos mit Schweizer Lizenz: Was die Konzession tatsächlich bedeutet

Eine Schweizer Konzession für den Online-Spielbetrieb ist keine frei stehende Erlaubnis für irgendeine Internetplattform. Sie hängt an einer stationären Schweizer Spielbank. Nur ein Betreiber, der bereits über eine Konzession für ein landbasiertes Casino verfügt, kann eine Erweiterung für den Online-Betrieb beantragen. Genau diese Verbindung wird in Werbeaussagen oft verkürzt dargestellt.

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Das Verfahren beginnt mit dem Antrag des Casinos. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) prüft, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Erst danach wird die entsprechende Lizenz ausgestellt. Ein Logo, eine Schweizer Ausrichtung der Website oder eine deutschsprachige Oberfläche ersetzt diesen behördlichen Schritt nicht.

Die Erweiterung gilt nicht pauschal für jedes Spiel

Die Konzession bedeutet auch nicht, dass ein Betreiber beliebige Inhalte ohne weitere Prüfung anbieten darf. Die ESBK genehmigt jedes einzelne Online-Spiel. Damit wird die Zulassung auf Spielebene konkret: Nicht allein der Betreiber, sondern auch das jeweilige Angebot muss den regulatorischen Anforderungen entsprechen.

Aus Sicht des Spielbetriebs ist das ein wichtiger Unterschied. Eine Casino-Plattform kann zwar eine bewilligte Grundlage für ihr Online-Angebot haben; daraus folgt aber nicht automatisch, dass jede neu hinzugefügte Spielvariante bereits genehmigt ist. Die Freigabe ist kein Blankoscheck.

Kein Blankoscheck.

Was die Aufsicht technisch umfasst

Die Kontrolle beschränkt sich nicht auf die sichtbare Spieloberfläche. Die ESBK überwacht auch die Software, die Finanztransaktionen und die vorgesehenen Spielerschutzmassnahmen. Dadurch betrifft die Konzession mehrere Ebenen des Betriebs:

Gerade bei Online-Casinos bleibt ein grosser Teil dieser Abläufe für Spieler unsichtbar. Eine funktionierende Website beweist daher weder die technische Prüfung noch die Genehmigung jedes einzelnen Spiels. Die Konzession beschreibt einen beaufsichtigten Rahmen, innerhalb dessen der Betreiber arbeiten muss.

Woran sich die Konzession auf der Website zeigt

Die Lizenznummer eines lizenzierten Online-Glücksspielportals befindet sich normalerweise im Fussbereich der Website. Diese Angabe ist ein praktischer Anhaltspunkt, aber ihre Bedeutung liegt in der Verbindung zur behördlichen Prüfung. Entscheidend ist nicht die blosse Darstellung einer Nummer, sondern ob sie zum bewilligten Betreiber und dessen Angebot gehört.

Aus meiner Erfahrung ist genau diese Trennung wichtig: Marketing stellt häufig die Marke in den Vordergrund, während die Konzession an den Betreiber, die stationäre Spielbank und die genehmigten Online-Spiele gebunden bleibt. Die Schweizer Lizenz ist deshalb weniger ein Qualitätssiegel im werblichen Sinn als eine regulatorische Konstruktion mit klar begrenztem Umfang.

Woran lässt sich ein seriöses Schweizer Online-Casino erkennen?

Ob ein Schweizer Online-Casino sicher ist, entscheidet sich nicht an einer auffälligen Startseite oder an Werbewörtern wie „seriös“. Belastbar sind Merkmale, die sich direkt am Angebot und bei der zuständigen Behörde überprüfen lassen. Genau dort trennt sich die sachliche Prüfung von einer bloßen Vertrauensbehauptung.

Prüfung der Sicherheit

  • Ist eine Schweizer Konzessionsnummer im Footer angegeben?
  • Stimmt der Betreiber mit der ESBK-Aufstellung überein?
  • Passt die Marke zur rechtlich genannten Gesellschaft?

Lizenzangabe im Fußbereich

Ein lizenziertes Online-Glücksspielportal weist seine Lizenznummer normalerweise im Footer aus. Diese Angabe sollte klar erkennbar sein und zum Betreiber des Angebots passen. Fehlt sie vollständig, bleibt eine zentrale Information zur rechtlichen Grundlage offen. Ein Siegel, ein Logo oder die Bezeichnung „Schweizer Casino“ ersetzt die Lizenznummer nicht.

Bei der Prüfung zählt daher nicht die Gestaltung der Website, sondern die konkrete Angabe am Seitenende. Auch eine Schweizer Sprache oder eine auf die Schweiz zugeschnittene Oberfläche beweist für sich allein keine Zulässigkeit. Das sind Marketingmerkmale, keine behördliche Bestätigung.

Abgleich mit der amtlichen Betreiberliste

Die Lizenzangabe sollte mit der öffentlich einsehbaren amtlichen Aufstellung der Eidgenössischen Spielbankenkommission abgeglichen werden. Entscheidend ist, dass Betreibername und Angebot eindeutig zusammenpassen. Unklare Firmennamen, abweichende Schreibweisen oder nur allgemein gehaltene Hinweise erschweren diese Zuordnung und sollten nicht als Sicherheitsnachweis verstanden werden.

Aufsicht durch die ESBK

Die Eidgenössische Spielbankenkommission ist die zentrale Aufsichtsbehörde für das Schweizer Casinowesen und überwacht Schweizer Spielbanken. Ihre Zuständigkeit ist deshalb ein wichtiger Bezugspunkt, wenn die Sicherheit eines Angebots eingeschätzt wird. Eine unabhängige Prüfung entsteht nicht durch Eigenwerbung des Casinos, sondern durch die nachvollziehbare Verbindung von Lizenzangabe, Betreiber und behördlicher Aufsicht.

Mein Prüfmaßstab bleibt schlicht: erst die Angaben, dann das Versprechen. Weniger Werbesprache. Mehr Nachweis.

Wichtigste Erkenntnisse

  • Die Legalität eines Online-Casinos hängt zwingend von einer Schweizer Konzession ab.
  • Ein offizieller Eintrag in der ESBK-Liste ist das entscheidende Sicherheitsmerkmal.
  • Marketingbegriffe wie „beste“ oder „seriös“ sind keine rechtlichen Nachweise.

Legale Schweizer Online-Casinos im Vergleich: Worauf es bei der Auswahl ankommt

Bei einem Vergleich legaler Schweizer Online-Casinos ist die regulatorische Grundlage der erste Filter. Begriffe wie „beste“, „neueste“ oder „besonders seriös“ beschreiben zunächst keine überprüfbare Eigenschaft. Entscheidend ist vielmehr, ob das Angebot von einer konzessionierten Schweizer Spielbank stammt und ob es im Rahmen der Schweizer Bewilligung betrieben wird. Ohne diese Grundlage ist auch ein technisch gut gestaltetes Portal kein legales Schweizer Online-Casino.

Die Bezeichnung „mit Schweizer Lizenz“ wird in Werbetexten gern als Qualitätsversprechen verwendet. Tatsächlich bezeichnet sie zunächst einen rechtlichen Status. Online-Spielbankenspiele dürfen in der Schweiz nur von konzessionierten Schweizer Spielbanken angeboten werden. Der Vergleich beginnt deshalb nicht bei Bonusdarstellungen, Spieleauswahl oder Zahlungsbezeichnungen, sondern bei der Frage, ob der Betreiber überhaupt in den Schweizer Konzessionsrahmen gehört.

Rechtliche Mindestanforderungen zuerst prüfen

Ein belastbarer Vergleich trennt zwischen Muss-Kriterien und zusätzlichen Produkteigenschaften. Die rechtliche Zulässigkeit ist kein Wettbewerbsvorteil neben anderen, sondern die Voraussetzung dafür, dass ein Angebot überhaupt in die Auswahl gehört.

Als Mindestanforderungen gelten:

Die Eidgenössische Spielbankenkommission führt Sperrlisten gegen nicht bewilligte Online-Angebote. Sie kann den Zugang zu solchen Angeboten blockieren. Zusätzlich führen ESBK und Gespa Sperrlisten. Für gemeldete Spielangebote müssen Fernmeldedienstanbieterinnen den Zugang innerhalb von höchstens fünf Arbeitstagen sperren. Das zeigt, weshalb ein ausländisches Portal nicht allein deshalb als Alternative zu Schweizer Online-Casinos gelten kann, weil es in deutscher Sprache erreichbar ist oder eine bekannte Marke verwendet.

„International verfügbar“ klingt offen. Rechtlich ist es kein Gütesiegel.

Was in einem Vergleich tatsächlich vergleichbar ist

Sind die rechtlichen Mindestanforderungen erfüllt, lassen sich die Angebote anhand ihrer veröffentlichten Spielerschutzmechanismen einordnen. Dabei sollte zwischen einer vorhandenen Schutzfunktion und ihrer werblichen Darstellung unterschieden werden. Ein Casino kann mit „sicherem Spielen“ werben; daraus folgt noch nicht, welche konkreten Schutzinstrumente tatsächlich verfügbar sind. Die belastbare Bewertung richtet sich auf nachvollziehbare Angaben, nicht auf Superlative.

Für den Vergleich relevant sind insbesondere:

Diese Punkte liefern keine Rangliste im Sinn eines Testsiegers. Sie schaffen eine gemeinsame Grundlage, auf der legale Angebote sachlich eingeordnet werden können. Ein Portal mit auffälliger Werbung ist dadurch nicht automatisch besser als ein zurückhaltend auftretendes Angebot. Umgekehrt macht eine umfangreiche Spielepräsentation einen Anbieter nicht seriöser, wenn die Schweizer Bewilligung nicht nachvollziehbar ist.

„Beste“ ist kein amtliches Merkmal

Die Formulierung „die besten Online-Casinos mit Schweizer Lizenz“ ist eine Marktbezeichnung, keine Kategorie der Aufsicht. Behörden führen keine amtliche Bestenliste. Auch der Ausdruck „alle Casinos mit Schweizer Lizenz“ sollte nicht mit einer beliebigen Sammlung von Markennamen verwechselt werden. Maßgeblich bleibt, welche Betreiber im offiziellen regulatorischen Rahmen geführt werden und ob das konkrete Online-Angebot davon erfasst ist.

Für die Einordnung bedeutet das: Ein Vergleich kann rechtliche Voraussetzungen und veröffentlichte Schutzmerkmale gegenüberstellen, aber keine unbelegte Rangfolge erzeugen. Aussagen wie „Nummer eins“, „führend“ oder „am sichersten“ benötigen nachvollziehbare Vergleichskriterien. Fehlen solche Kriterien, handelt es sich um Werbung, nicht um eine belastbare Information.

Dasselbe gilt für die Bezeichnung „gültige Schweizer Lizenz“. Eine Lizenzangabe auf einer Website ist ein wichtiges Prüfsignal, ersetzt aber nicht die Abgleichung mit den amtlichen Informationen. Die Lizenznummer befindet sich bei lizenzierten Online-Glücksspielportalen normalerweise im Fußbereich. Ihre bloße Existenz beweist jedoch noch nicht, dass jede Werbeaussage des Betreibers zutrifft oder dass ein bestimmtes Bonus- oder Zahlungsversprechen Teil der bewilligten Tätigkeit ist.

Zahlungsarten und Markenversprechen getrennt bewerten

Suchbegriffe rund um Klarna, neue Casinos oder bekannte Namen vermischen häufig zwei verschiedene Fragen: Ist das Angebot in der Schweiz erlaubt, und welche Produkteigenschaften bietet es an? Eine Zahlungsbezeichnung beantwortet die erste Frage nicht. Ebenso ersetzt ein bekannter Markenname keine Schweizer Bewilligung.

Deshalb sollte ein Vergleich zuerst die Konzession und die behördliche Einordnung klären. Erst danach haben Angaben zu Zahlungswegen, Bonusmodellen oder einer angeblich neuen Plattform einen sinnvollen Platz. Für nicht bewilligte ausländische oder ihre Herkunft verschleiernde Anbieter kann die ESBK den Zugang sperren. Ein modernes Design, deutschsprachige Inhalte oder eine auffällige Markenkampagne ändern daran nichts.

Vergleichbare Merkmale Ein sachlicher Vergleich sollte sich auf folgende Punkte konzentrieren:

  • Die klare Zuordnung zur konzessionierten Schweizer Spielbank.
  • Die Transparenz der Angaben zum Betreiber.
  • Die Darstellung der geltenden Schutzmechanismen.
  • Die Trennung zwischen gesetzlichen Anforderungen und Marketing.

Auch Cashback-Angebote sind kein verlässliches Kriterium für die Rangordnung legaler Casinos. Ein profilbezogener Überblick nennt bei einzelnen Promotionen Cashback bis zu 25 Prozent der Verluste von Live-Casino-Spielern; daraus lässt sich weder eine allgemeine Marktregel noch eine Qualitätsstufe ableiten. Solche Angaben müssen als konkrete, an Bedingungen gebundene Werbung des jeweiligen Angebots gelesen werden. Rechtliche Zulässigkeit und wirtschaftlicher Vorteil sind verschiedene Ebenen.

Eine sachliche Vergleichsmatrix

Prüfebene Belastbare Frage Was daraus nicht folgt
Konzession Ist das Online-Angebot einer konzessionierten Schweizer Spielbank zugeordnet? Dass es automatisch das beste Angebot ist
Amtliche Einordnung Ist der Betreiber im zuständigen regulatorischen Umfeld nachvollziehbar? Dass jede Werbung des Betreibers geprüft oder empfohlen wird
Sperrlisten Gehört das Angebot nicht zu den gemeldeten, nicht bewilligten Spielangeboten? Dass alle Produktmerkmale gleich attraktiv sind
Spielerschutz Werden Schutzmechanismen transparent dargestellt? Dass ein werblicher Superlativ zutrifft
Zahlungs- und Bonusangaben Sind die Bedingungen des konkreten Angebots klar ausgewiesen? Dass Klarna, Cashback oder ein Markenname eine Schweizer Lizenz ersetzen

Diese Reihenfolge verhindert einen typischen Fehler: Erst wird ein attraktives Merkmal ausgewählt, anschließend sucht man nach einer rechtlichen Rechtfertigung. Bei Schweizer Online-Casinos muss es umgekehrt laufen. Zuerst steht die Bewilligung, danach die sachliche Einordnung der veröffentlichten Eigenschaften. So wird aus einer Liste von Werbeversprechen ein Vergleich, der zwischen gesetzlicher Voraussetzung und tatsächlichem Produktmerkmal unterscheidet.

Welches Schweizer Online-Casino passt zum jeweiligen Spielprofil?

Die passende Auswahl beginnt nicht mit dem Namen eines Angebots, sondern mit der Frage, ob das Spielprofil überhaupt zu den gesetzlichen Voraussetzungen passt. In meiner Praxis war das der Punkt, an dem viele Entscheidungen bereits gefallen sind: Ein attraktives Design oder ein bekanntes Markenzeichen ersetzt weder die Schweizer Bewilligung noch die persönliche Zulässigkeit.

Erst die rechtliche Grundlage, dann das Spielangebot

Für ein legales Schweizer Online-Casino muss die ESBK den Antrag des Betreibers geprüft haben. Werden die erforderlichen Kriterien erfüllt, wird die Lizenz ausgestellt. Diese Prüfung ist keine bloße Formalität, sondern die Grundlage dafür, dass ein Angebot in der Schweiz betrieben werden darf.

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Die Altersgrenze liegt bei 18 Jahren. Zusätzlich darf ein Online-Spielerkonto nur für volljährige Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in der Schweiz eröffnet werden. Damit ist ein Angebot nicht automatisch passend, nur weil die Website aus der Schweiz erreichbar ist oder eine deutschsprachige Oberfläche besitzt. Entscheidend bleibt, ob die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Zugang ist nicht Gleichberechtigung.

Welches Profil zu welchem Angebot passt

Bei der sachlichen Einordnung einzelner Online-Casinos lassen sich drei Ausgangslagen unterscheiden:

Auch die Bezeichnung „bestes legales Online-Casino Schweiz 2026“ sollte nicht als objektive Auszeichnung verstanden werden. Ohne eine belastbare, behördliche Rangordnung bleibt „bestes“ eine Werbeaussage. Für die Auswahl einzelner Angebote zählt daher eine nüchternere Prüfung: Ist die Lizenz nachvollziehbar, ist der Zugang persönlich zulässig und sind Schutzmechanismen vorhanden?

Spielerschutz als Teil des Spielprofils

Ein Angebot passt nicht nur dann, wenn es technisch erreichbar ist. Wichtig ist auch, ob die vorhandenen Schutzmechanismen zum eigenen Umgang mit Geldspielen passen. Spieler können sich temporär oder permanent selbst sperren lassen. Diese Sperre gilt über SESAM für alle konzessionierten Schweizer Casinos.

Das ist besonders relevant, wenn bereits eine Sperre besteht oder bewusst eine Unterbrechung gewählt wurde. Ein Wechsel auf ein anderes konzessioniertes Casino hebt diese Sperre nicht einfach auf. Genau hier zeigt sich der Unterschied zwischen einer bloßen Angebotsauswahl und einer verantwortbaren Einordnung des eigenen Spielprofils.

Für mich bleibt deshalb die Reihenfolge eindeutig: zuerst die ESBK-bezogene Lizenzgrundlage, dann Volljährigkeit und Schweizer Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt, anschließend die verfügbaren Schutzmechanismen. Erst wenn diese Punkte stimmen, kann das konkrete Spielangebot sachlich bewertet werden. Begriffe wie „Schweizer Lizenz“, „mobil“ oder „Live-Casino“ sind allein keine Qualitätsgarantie.

SESAM Ein System, das dazu dient, dass Sperren für Spieler über alle konzessionierten Schweizer Casinos hinweg gültig sind.

Mit Klarna einzahlen: Was bei Schweizer Casinos geprüft werden sollte

Klarna ist zunächst nur ein Zahlungsdienst und kein Nachweis dafür, dass ein Online-Casino in der Schweiz zugelassen ist. Auch die Bezeichnung „Klarna akzeptiert“ sagt nichts über die Bewilligung des jeweiligen Angebots aus. Für die Einordnung geprüfter Klarna-Casinos mit Schweizer Lizenz müssen deshalb zwei Ebenen getrennt betrachtet werden: die Zulässigkeit des Casinos und die konkrete Zahlungsabwicklung.

Lizenz vor Zahlungslogo

Im ersten Schritt steht die Prüfung des lizenzierten Portals. Die Lizenznummer befindet sich bei einem zugelassenen Online-Glücksspielportal normalerweise im Fußbereich der Website. Dort sollte die Angabe mit dem Betreiber übereinstimmen, der in der amtlichen Aufstellung der ESBK geführt wird. Ein Klarna-Symbol, eine auffällige Einzahlungsseite oder eine deutschsprachige Oberfläche ersetzt diese Kontrolle nicht.

Aus meiner Erfahrung ist gerade die Zahlungsseite der Bereich, in dem Werbeaussagen schnell größer wirken als die tatsächliche Berechtigung. Ein Anbieter kann einen bekannten Zahlungsdienst nennen, ohne dass daraus eine Schweizer Konzession folgt. Entscheidend bleibt die Zuordnung zwischen Betreiber, Lizenznummer und dem konkreten Portal.

Zahlungsdienst ist keine Lizenz.

Was bei Klarna geprüft wird

Nach der Lizenzprüfung geht es um den Ablauf der Transaktion. Die ESBK überwacht unter anderem Finanztransaktionen, Software und Spielerschutzmassnahmen. Damit ist Klarna nicht als isoliertes Komfortmerkmal zu bewerten, sondern als Bestandteil des kontrollierten Spielbetriebs.

Zu prüfen ist daher, ob die Einzahlung innerhalb des lizenzierten Kontos erfolgt und ob die Zahlungsinformationen eindeutig dem Betreiber zugeordnet sind. Abweichende Empfängerangaben, unklare Weiterleitungen oder widersprüchliche Unternehmensdaten schaffen Erklärungsbedarf. Eine konkrete Verfügbarkeit von Klarna lässt sich ohne aktuelle Angaben des jeweiligen Betreibers nicht verlässlich bestätigen; offizielle Quellen veröffentlichen dafür keine einheitliche Marktübersicht.

Beste Online-Casinos ohne Limit in der Schweiz

Auch die Zahlungsabwicklung hebt die persönlichen Voraussetzungen nicht auf. Ein Schweizer Online-Casino darf kein anonymes Echtgeldspiel ermöglichen. Für Auszahlungen ist eine vollständige Identitätsprüfung mit einem amtlichen Ausweis erforderlich. Klarna kann somit einen Zahlungsweg darstellen, aber weder die Identitätsprüfung noch die regulatorische Prüfung ersetzen.

Wer „geprüft“ mit „Klarna verfügbar“ gleichsetzt, vermischt zwei verschiedene Aussagen. Geprüft werden müssen zuerst Bewilligung, Betreiber und Transaktionsablauf; erst danach hat die gewünschte Zahlungsart eine belastbare Bedeutung.

Neues Online-Casino 2026 oder Merkur-Angebot: Entscheidend bleibt die Schweizer Bewilligung

Ein neues Online-Casino wirkt zunächst wie eine Marktneuheit. Für die rechtliche Einordnung in der Schweiz sagt das Alter eines Angebots jedoch nichts aus. Auch ein Portal, das erst seit kurzer Zeit sichtbar ist, darf Online-Spielbankenspiele nicht allein deshalb anbieten, weil es modern auftritt, eine neue Marke verwendet oder mit aktuellen Spielen wirbt. Maßgeblich bleibt die Schweizer Bewilligung.

Der entscheidende Punkt liegt in der Struktur der Konzession: Nur ein Betreiber mit einer Konzession für eine stationäre Schweizer Spielbank kann eine Konzessionserweiterung für den Online-Betrieb beantragen. Ein neues Online-Angebot braucht daher eine nachvollziehbare Verbindung zu einer entsprechend konzessionierten Spielbank. „Neu“ ist kein Ersatz für die Bewilligung.

Was ein Merkur-Angebot rechtlich nicht beweist

Der Begriff „Merkur“ kann auf eine Marke, eine Produktbezeichnung oder eine werbliche Darstellung verweisen. Aus dem Namen allein folgt jedoch nicht, dass ein Angebot für den Schweizer Markt zugelassen ist. Ebenso wenig genügt der Hinweis auf bekannte Spiele, eine vertraute Gestaltung oder eine internationale Unternehmensbezeichnung.

Rechtliche Grundlage Ein Markenname oder eine neue Website garantieren keine Zulassung. Ohne eine Konzessionserweiterung für den Online-Betrieb ist das Angebot in der Schweiz unzulässig.

Bei der Einordnung zählt nicht die Bekanntheit des Namens, sondern der konkrete Betreiber hinter der Website. Die amtliche Aufstellung der Eidgenössischen Spielbankenkommission führt autorisierte Casino-Betreiber öffentlich auf. Fehlt ein nachvollziehbarer Eintrag, bleibt die behauptete Schweizer Berechtigung ungeklärt. Das gilt für ein vermeintlich neues Casino ebenso wie für ein Angebot mit Merkur-Bezug.

Der Unterschied zwischen Marke und Betreiber wird in Werbematerialien gern verwischt. Für die Bewilligung ist er zentral. Ein Markenname kann Aufmerksamkeit erzeugen; eine Konzession schafft die rechtliche Grundlage. Das sind zwei verschiedene Dinge.

Prüfschritt ohne Werbeversprechen

Bei einem neuen Angebot sollte deshalb zuerst die Betreiberstruktur geprüft und anschließend die amtliche Aufstellung der ESBK herangezogen werden. Ein Hinweis auf „Schweizer Lizenz“ muss sich einem konkreten Betreiber zuordnen lassen. Bleibt nur ein Markenname ohne belastbare Zuordnung, ist die Aussage nicht ausreichend.

Das Ergebnis ist nüchtern: Ein neues Online-Casino mit Schweizer Bewilligung ist nicht durch seine Neuheit legitimiert. Ein Merkur-Angebot ist nicht durch seinen Namen legitimiert. Entscheidend ist allein die nachprüfbare Konzessionsgrundlage.

Neu heißt nicht bewilligt.

Casinos mit Bonus Buy in der Schweiz verstehen

Bonus ohne Einzahlung in der Schweiz: Legalität vor Werbeversprechen

Ein Bonus ohne Einzahlung klingt zunächst nach einem Angebot ohne eigenes finanzielles Risiko. Rechtlich entscheidend ist jedoch nicht die Werbeformulierung, sondern das zugrunde liegende Geldspiel. In der Schweiz ist die Durchführung jeglicher Art von Geldspielen bewilligungs- oder konzessionspflichtig. Ein Bonus hebt diese Voraussetzung nicht auf.

Auch ein Guthaben, das ohne eigene Einzahlung gutgeschrieben wird, kann an Bedingungen gebunden sein. Dazu zählen etwa Vorgaben zur Nutzung, zur Auszahlung oder zur Identitätsprüfung. Solche Einzelheiten dürfen nicht aus einer Werbezeile herausgelesen werden. Maßgeblich sind die vollständigen Angebotsbedingungen und die rechtliche Zulässigkeit des Anbieters.

Aus meiner Erfahrung liegt genau dort der häufigste Denkfehler: „ohne Einzahlung“ wird mit „ohne Risiko“ gleichgesetzt. Das ist dieselbe sprachliche Abkürzung, die in Werbematerialien gern stehen bleibt. Tatsächlich kann ein Bonus den Spieleinsatz fördern, ohne einen Gewinn zu garantieren oder Verluste auszuschließen.

Werbung ist kein Qualitätsnachweis

Formulierungen wie „risikofreies Spielen“ oder „garantierter Gewinn“ sind in der Schweizer Glücksspielwerbung kein belastbares Qualitätsmerkmal. Sie beschreiben weder die Bewilligungslage noch die tatsächlichen Bedingungen eines Angebots. Ein seriöser Maßstab ist die nachvollziehbare rechtliche Grundlage, nicht die Größe eines Werbeversprechens.

Boni im Online-Casino: Angebote für die Schweiz

Für Casinospiele und Online-Spiele gilt außerdem eine Altersgrenze von 18 Jahren. Ein Bonus ohne Einzahlung darf diese Schutzvorgabe nicht umgehen. Fehlen klare Angaben zur Teilnahmeberechtigung, zu den Bedingungen oder zur verantwortlichen Stelle, bleibt das Angebot auch bei attraktiver Werbung nicht verlässlich einordenbar.

Werbung bleibt Werbung.

So funktioniert die Anmeldung bei einem Online-Casino mit Schweizer Lizenz

Die Anmeldung bei einem Online-Casino mit Schweizer Lizenz beginnt nicht mit der Auswahl eines Bonus, sondern mit der persönlichen Zulässigkeit. Für Casinospiele und andere Online-Spiele gilt in der Schweiz eine klare Altersgrenze: Teilnahme und Kontoeröffnung sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Ein jüngeres Alter lässt sich auch dann nicht durch die Zustimmung anderer Personen oder durch ein fremdes Zahlungsmittel ersetzen.

Welche persönlichen Voraussetzungen gelten?

Ein Online-Spielerkonto darf nur für eine volljährige Person eröffnet werden, die in der Schweiz wohnt oder dort ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat. Beide Punkte gehören zur Zugangskontrolle. Eine Schweizer Adresse allein macht eine minderjährige Person nicht spielberechtigt; umgekehrt genügt die Volljährigkeit nicht, wenn kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in der Schweiz besteht.

Bei der Registrierung werden deshalb persönliche Angaben erfasst. Entscheidend ist, dass diese Angaben zur antragstellenden Person gehören und nachvollziehbar sind. Ein Konto unter einem fremden Namen steht nicht für eine zulässige Anmeldung. Das ist keine Formalität, sondern die Voraussetzung dafür, dass das Spielerkonto einer berechtigten Person zugeordnet werden kann.

Was wird bei der Anmeldung geprüft?

Im Mittelpunkt stehen Alter und Aufenthaltsbezug zur Schweiz. Die Angaben müssen vollständig und korrekt sein. Widersprüche zwischen den Registrierungsdaten und den später verlangten Nachweisen können den Zugang verhindern oder eine weitere Prüfung auslösen. Besonders problematisch sind erfundene Daten, Mehrfachkonten oder die Nutzung eines Kontos durch eine andere Person.

Aus meiner Zeit hinter der Spielbanktresen ist der entscheidende Punkt schlicht: Ein Konto ist persönlich. „Schnell eröffnet“ bedeutet nicht automatisch zugänglich. Erst wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann die Anmeldung als ordnungsgemäßer Zugang zu einem Schweizer Online-Casino gelten.

Woran erkenne ich ein legales Online-Casino in der Schweiz?

Sie brauchen einen konzessionierten Schweizer Betreiber mit einer bewilligten Konzessionserweiterung für den Online-Betrieb. Prüfen Sie die Lizenznummer im Fußbereich und ob der Anbieter in der öffentlich einsehbaren Aufstellung der ESBK geführt wird.

Ist Online-Glücksspiel in der Schweiz 2026 legal?

Ja, Online-Glücksspiel ist 2026 legal, wenn es innerhalb des Schweizer Bewilligungs- und Konzessionssystems angeboten wird. Online-Spielbankenspiele dürfen nur konzessionierte Schweizer Spielbanken anbieten.

Was passiert, wenn ich in einem gesperrten Casino spiele?

Der Zugang zu nicht bewilligten Online-Angeboten kann durch Fernmeldedienstanbieterinnen blockiert werden. Eine gesperrte Website weist darauf hin, dass das Angebot keine erforderliche Schweizer Bewilligung besitzt.

Wie hat die Schweiz ihre Glücksspielpolitik von 1874 bis 2024 verändert?

Seit dem 1. Januar 2019 sind Geldspiele in der Schweiz gesetzlich geregelt und bewilligungs- oder konzessionspflichtig. Für Online-Spielbankenspiele dürfen nur konzessionierte Schweizer Spielbanken eine entsprechende Konzessionserweiterung erhalten.

Kann ich auf Casinos in Übersee zugreifen?

Technisch kann eine ausländische Website erreichbar sein, rechtlich ist ein Angebot ohne Schweizer Bewilligung in der Schweiz jedoch nicht erlaubt. Die ESBK kann den Zugang zu solchen Angeboten sperren.

Was bedeutet Spielerschutz konkret?

Spielerschutz umfasst unter anderem die Altersgrenze von 18 Jahren sowie die Möglichkeit, sich temporär oder permanent für alle konzessionierten Schweizer Casinos sperren zu lassen. Eine freiwillige Spielsperre kann erst nach drei Monaten aufgehoben werden.

Spielerschutz

Verfasst vom Team von „Casino Ohne Lizenz”.

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